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Neuregelung Fahrtkostenersatz ab 1.1.2025

Steuernews-TV April 2025

Neuregelung Fahrtkostenersatz ab 1.1.2025

Mit 1.1.2025 sind die Fahrtkostenersatzverordnung und die Kilometergeldverordnung in Kraft getreten, welche die Abgeltung von Fahrtkosten und Kilometergeld neu regeln. Alles Wesentliche zu den Änderungen, die KMG-VO und FKE-VO mit sich bringen, sehen Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV!

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Textabschrift des Videos (Transkription)

Neuregelung Fahrtkostenersatz ab 1.1.2025

Mit 1.1.2025 sind zwei wichtige Verordnungen in Kraft getreten, welche die Abgeltung von Fahrtkosten und Kilometergeld grundlegend neu regeln: die Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO) und die Kilometergeldverordnung (KmG-VO). Während die Kilometergeldverordnung eine Vergütung von Fahrtkosten auf Basis des Kilometergeldes vorsieht, verfolgt die Fahrtkostenersatzverordnung das Ziel, Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten mittels eines Massenbeförderungsmittels abzugelten.

Die Fahrtkostenersatzverordnung mit Anwendbarkeit ab 1. Januar 2025 gilt für Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten), wenn der Arbeitgebende dem Dienstnehmenden nicht die tatsächlichen Aufwendungen der vom Dienstnehmenden gekauften Fahrkarte für ein Massenbeförderungsmittel ersetzt. Die Fahrtkostenersatzverordnung gilt für Wochen‑, Monats‑, Jahreskarten und auch für Einzelfahrscheine und bietet neben der Möglichkeit der Leistung eines Beförderungszuschusses auch die Option der Leistung eines fiktiven Kostenersatzes auf Basis einer regulären Fahrkarte.

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