Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2022: 1,021.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
Grenzwert für pauschalierte |
€ 485,85
€ 728,78 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 189,00 € 5.670,00 € 11.340,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 6.615,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. Oktober 2021