Am 27. Februar 2025 hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm für den Zeitraum 2025 - 2029 präsentiert. Das Regierungsprogramm sieht im Kapitel „Steuern/Finanzen“ neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Vereinfachung auch viele steuerliche Maßnahmen vor. Die nachfolgende Übersicht bietet auszugsweise einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen im Bereich der Unternehmens- und Personenbesteuerung:
- Erweiterte steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge ab 2027
- Erhöhung der Attraktivität des Zuverdiensts im Rahmen der Alterspension durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung sowie einer reduzierten Steuerbelastung (25 % Abzugsteuer endbesteuert) ab 2026
- Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis € 1.000,00 pro Mitarbeiter ab 2025 bzw. 2026
- Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf € 320.000 sowie 13,5 % und ab 2026 auf € 420.000 sowie 15 %
- Anpassung der Luxustangente auf € 55.000,00 (2027) und dann € 65.000,00
- Befreiung N1/Klein-Lkws von der NoVA ab 01.07.2025 inkl. Heimfahrregelung
- Dauerhafte Anhebung des Grundfreibetrages ab 2027 von 15 % bis € 33.000,00 auf 15 % von € 50.000,00
- Verlängerung des EStG-Spitzensteuersatzes von 55 % um weitere vier Jahre
- Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifes (kalte Progression)
- Anhebung des Freibetrages (aktuell € 620,00) im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Bezug)
- Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, z. B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreien Mitarbeitergutscheinen
- Anhebung des Veräußerungsfreibetrags bei Betriebsübergaben ab 2027 von aktuell € 7.300,00 auf € 45.000,00 sowie Entfall des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes im Zuge einer Betriebsaufgabe
- Effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer
- Geplante Reduktion der Lohnnebenkosten durch stufenweise Senkungen über den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
Neben den dargestellten Vorhaben ist im Rahmen der sonstigen steuerlichen Maßnahmen noch besonders auf den geplanten Entfall der Grunderwerbsteuer sowie der sonstigen Nebengebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des ersten Eigenheims (Kapitel „Leistbares Wohnen“) hinzuweisen.
Der Nationalrat und der Bundesrat haben bereits das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt war bei Onlinestellung abzuwarten. Darin wurden unter anderem folgende Eckpunkte geregelt:
Im Einkommensteuergesetz wird der Spitzensteuersatz in Höhe von 55 % bis 2029 verlängert. Im Umsatzsteuergesetz wurde die Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen bis 1. April 2025 begrenzt (statt wie bisher bis 1. Jänner 2026). Erfolgte der Vertragsabschluss für die entsprechenden Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026. Alle erforderlichen Voraussetzungen gelten wie bisher. Im Versicherungssteuergesetz wurde per 1. April 2025 die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge aufgehoben und eine Neuregelung tritt in Kraft. Entsprechende Änderungen werden auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz umgesetzt.
Stand: 17. März 2025