Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daran gemessen, ob die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet.
Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben. Abhängig von der Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt bei einem Einkommen
Einkommen | Höchstbetrag jährlich |
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bis zu € 7.300,00 | 6 % |
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 | 8 % |
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 | 10 % |
mehr als € 36.400,00 | 12 % |
Verringerter Selbstbehalt | |
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Dem Steuerpflichtigen steht der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu | Minus 1 % |
Für jedes Kind, für das mindestens sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag gewährt wird | Minus 1 % |
Dem Steuerpflichtigen steht kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu,
| Minus 1 % |