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Buchhaltung

Rechnen Sie mit uns!
Sie wünschen sich professionelle Unterstützung bei Ihrer laufenden Buchhaltung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie bei der Kontierung sowie Erfassung Ihrer Geschäftsfälle, führen eine laufende Kontenabstimmung durch und verwalten die offenen Posten. Kurzum, wir unterstützen Sie bei Ihrer laufenden Buchhaltung - so umfassend, wie Sie das wünschen.  

Sie möchten Ihre Buchhaltung auslagern?

Bei unseren Mitarbeitern ist dieser Arbeitsbereich in besten Händen. Profitieren Sie auch von unseren regelmäßigen Auswertungen zu Ihrer geschäftlichen Entwicklung. Damit haben Sie nämlich Ihre Erträge, Aufwendungen und Ihre Unternehmensentwicklung immer im Blick und profitieren von der Möglichkeit, Maßnahmen zeitnah zu entscheiden und umzusetzen.

Ihre Zahlen immer im Blick - heute und morgen

Informationen über Geschäftsverlauf
Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
periodengenaue Abgrenzung, exakte Monatsabschlüsse

Mit unseren Serviceleistungen sparen Sie Zeit

automatische Datenübernahme aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
laufende Beratung zu Buchhaltungsfragen
Elektronische Übernahme der Bankdaten aus einem CAMT053-file
Übernahme des Mahnwesens und des Zahlungsverkehrs

Digitale Buchhaltung

Digitaler Belegkreislauf BMD -

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Im 21. Jahrhundert bietet uns die EDV hervorragende Möglichkeiten um die Buchhaltung zu digitalisieren. So sollten, unserer Meinung nach, in der EDV vorhandene Daten nicht ausgedruckt werden und dann wieder manuell in die EDV eingegeben werden, sondern direkt über Schnittstellen von einem Programm ins nächste eingespielt werden.

TIPP: aufgrund unserer langen Erfahrung in der Digitalisierung von Buchhaltungen, empfehlen wir die Digitalisierungsschritte einzeln, im Abstand von etwa einem Monat umzusetzen.

Auf Wunsch, stellen wir Ihnen auch Dateien zur Verfügung, welche Sie in Ihr Telebanking importieren können, um folgende Zahlungen durchzuführen:

  • Umsatzsteuer an das Finanzamt
  • Lohnnebenkosten an das Finanzamt
  • Sozialversicherung an die Gebietskrankenkasse
  • Kommunalsteuer an die Gemeinde

Für Bilanzierer:

Digitalisierungsschritt 1

  • Bankauszugsverbuchungen:
    • Sie haben die Möglichkeit, uns als Ihren Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung von Ihrem Firmenkonto zu geben.
    • Wir, als Ihr Steuerberater, können uns dann eine für die Buchhaltung relevante Datei von der Bank herunterladen und in diese in der Buchhaltungssoftware einspielen.

Digitalisierungsschritt 2

  • Ausgangsrechnungen:
    • Wenn Ausgangsrechnungen über eine Software erstellt werden, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Daten in eine CSV-Datei zu exportieren.
    • Die CSV-Datei muss eine gewisse Struktur aufweisen, darum sollte diese Struktur vorher mit uns abgesprochen werden, bevor die Exportschnittstelle eingerichtet wird.
    • Wenn die CSV-Datei (oder das Schnittstellenfile) das erforderliche Format aufweist, können wir auf diesen elektronischen Daten in unserer Buchhaltung aufsetzen.

Digitalisierungsschritt 3

  • Bankeinzüge:
    • Wenn Sie bei Ihren Kunden eine Bankeinzugsberechtigung besitzen und Ihre Forderungen mittels Bankeinzug einheben, können wir Ihnen hier monatlich eine Datei zur Verfügung stellen, welche Sie in Ihr Telebanking importieren können und somit die Einzüge automatisch durchgeführt werden.
  • Eingangsrechnungen:
    • Bei den Eingangsrechnungen empfehlen wir weiterhin die Verbuchung durch unser fachkundiges Buchhaltungspersonal, welches die korrekte Zuordnung der Rechnungen in die buchhalterischen Konten vornimmt.
    • Hierfür benötigen wir Daten wie etwa Ihre Creditor-ID, die IBAN und BIC Ihrer Kunden, Mandats-ID usw.

Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Digitalisierungsschritt 1

  • Bankauszugsverbuchungen:
    • Sie haben die Möglichkeit, uns als Ihren Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung von Ihrem Firmenkonto zu geben.
    • Wir, als Ihr Steuerberater, können uns dann eine für die Buchhaltung relevante Datei von der Bank herunterladen und in diese in der Buchhaltungssoftware einspielen.

Digitalisierungsschritt 2

  • Kassabuch
    • Wenn Sie Ihre Kassabewegungen bereits in der EDV (z.B. Excel) erfassen, können Sie diese Datei dem Steuerberater übermitteln, damit dieser die Daten in die Buchhaltungssoftware einspielen kann und nur noch die Belege kontrollieren muss.

Stand: 14. März 2019

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Downloads zum Thema

Fahrtenbuch

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Inventurmachen leicht gemacht mit unserem Formular zum Downloaden

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